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Allgemeine Geschäftsbedingungen…

…AGB..für Veranstalter [VERTRAGSBINDEND]

Stand: [Datum]

  1. Grundlagen:
    1. Die hier aufgeführten Agb’s sind für jeden Veranstalter bindend und sind Teil eines jeden Engagementvertrages. Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag, der vom Veranstalter unterzeichnet werden muss festgehalten ggf. per Email nachgefügt.
      1. Bei nachträglichen Änderungen via Email ist eine Bestätigung des Künstlers zur Bestätigung der Gültigkeit notwendig.
    2. Der Vertrag wird via Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF, JPG) zurückgesendet werden. Ein zustellen per Post ist nicht erforderlich.
    3. Der Engagementvertrag mit Alexandra-Michaela oder einer Ihrer Formationen ist Ohne die Unterschrift des Künstlers gültig sofern die Vertragsinhalte hinsichtlich der Gage entsprechend erfolgt sind.
  2. Buchungsstati:
    1. Status = RESERVIERT. Eingang einer Anfrage und positive Rückmeldung hinsichtlich Verfügbarkeit.
      1. Der Künstler übermittelt Kosten und tabellarisch alle Vertragsinhalte
      2. Bei Eingang einer erneuten Anfrage wird der Veranstalter via Email informiert und hat binnen einer Frist von 3 Tagen (Email Zeitstempel) die Möglichkeit die Buchung seinerseits zu beauftragen.
        1. Erfolgt keine Rückmeldung so ist der Künstler berechtigt, nach Ablauf der 3 Tage den Termin ohne Rücksprache anderweitig zu vergeben.
        2. Erfolgt eine positive Rückmeldung bzw. ausdrücklicher Buchungswunsch des Veranstalters, so wird das Vertragsdokument zugestellt.
    2. Status = BLOCKIERT. Buchungswunsch des Kunden & Vertragszusendung.
      1. Der Künstler verpflichtet sich ab Vertragszusendung (Email Zeitstempel) das besprochene Veranstaltungsdatum für 4 Tage zu blockieren um eine Überschneidung von Terminen zu gewährleisten.
      2. Der Veranstalter verpflichtet sich zusätzlich zur Vertragsrücksendung binnen 7 Tagen eine Anzahlung auf die Gesamtgage in der via Email geforderten Höhe zu leisten
        1. Erfolgt im Zeitraum der 4 Tage eine Rücksendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Vertrages und der Eingang der geforderten Anzahlung, so erhält der Veranstalter via Email eine Bestätigung über den Erhalt.
        2. Erfolgt keine Rücksendung so kann der Termin nach Ablauf der 4 Tage, jederzeit vom Künstler anderweitig verbucht werden.
    3. Status = VORLÄUFIG GEBUCHT. Buchung des Kunden & Vertragsrücksendung.
      1. Der Künstler verpflichtet sich ab Erhalt des Vertrages für weitere 3 Tage den Termin NICHT anderweitig zu vergeben
        1. Trifft binnen der 3 Tage die Anzahlung ein so ist die Buchung komplett der Veranstalter erhält via Email eine Bestätigung. Der Buchungstatus ist ab dann FIX GEBUCHT. Ab hier tritt dann die Storno – bzw. Konventionalstrafsregelung ein.
        2. Trifft die geforderte Anzahlung nicht ein, so kann der Künstler den Termin ohne rechtliche Folgen anderweitig vergeben.
  3. Storno bzw. Konventionalstrafsregelung:
    1. Sollte nach Abschluss des Vertrages (mündlich fest vereinbarte und/oder schriftliche Vereinbarungen) einer der beiden Vertragspartner an der Erfüllung des Vertrages, ungeachtet des jeweiligen Grundes und der Frage der objektiven oder subjektiven Vertretbarkeit, verhindert sein, so wird wechselseitig die Zahlung einer Konventionalstrafe bzw. Stornogebühr wie folgt ausgeführt fällig.
    2. Wird die Veranstaltung nachträglich durch den Veranstalter abgesagt so verpflichtet sich dieser Storno-Gebühren zu entrichten, sofern der Künstler keinen Ersatztermin mehr erhält. Eine genaue Prüfung kann daher eventuell erst direkt im Anschluss an das geplante Veranstaltungsdatum erfolgen.
    3. Die Höhe der Stornogebühren beträgt
      1. Bei Absage vom Veranstalter bis 3 Monate vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = Höhe der geleisteten Anzahlung
      2. Bei Absage vom Veranstalter bis 2 Monate vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 25 % der Gesamtgage abzüglich der geleisteten Anzahlung
      3. Bei Absage vom Veranstalter bis 1 Monate vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 50 % der Gesamtgage abzüglich der geleisteten Anzahlung
      4. Bei Absage vom Veranstalter bis 2 Wochen vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 75 % der Gesamtgage abzüglich der geleisteten Anzahlung
      5. Bei Absage vom Veranstalter bis 1 Wochen vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 100 % der Gesamtgage abzüglich der geleisteten Anzahlung
    4. Bei Absage durch den Künstlers verpflichtet sich dieser sofern möglich, einen Ersatz-Künstler zu beauftragen. Alle bis dahin besprochenen Konditionen sind dann für diesen Ersatzkünstler ebenfalls gültig.
      1. Wird der Ersatzkünstler vom Veranstalter nicht angenommen, so entfällt die Konventionalstrafspflicht von Seiten des Künstlers. Die geleistete Anzahlung wird dann spätestens nach Veranstaltungstermin zurückerstattet.
    5. Stornogebühren & Konventionalstrafe wird nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfindet.
      1. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu Höherer Gewalt. Ein Verzicht auf die Stornogebühren liegt hier im Ermessen des Künstlers.
      2. Muss eine Veranstaltung durch den Veranstalter nachträglich Terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen ob der Künstler diesen Termin wahrnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so liegt eine Berechnung der Stornogebühren ebenfalls im Ermessen des Künstlers.
  4. Gage & Fahrtkosten:
    1. Die Gage des Künstlers setzt sich zusammen aus einer vorab zu leistenden Anzahlung + Restzahlung. Die Anzahlung erfolgt während des Buchungsvorganges, die Restzahlung (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) hat direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar zu erfolgen.
    2. Die Vereinbarte Gage wird zuzüglich 7 % Mwst berechnet.
    3. Die Anfahrtskosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Kosten pro Kilometer betragen 0,40 Euro incl. gesetzliche MwSt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten.
  5. Songauswahl:
    1. Gewählt werden kann jeder Song von dem durch den Künstler entsprechend der gewählten Musikbegleitung eine Vorlage oder Noten oder ein Instrumental legal beschafft werden kann und dessen Anschaffungskosten pro Lied unter 15 Euro liegen. Bei Anschaffungskosten über 15€ Pro Song werden diese gesondert (zusätzlich) an den Veranstalter weiterberechnet.
    2. Der Künstler behält sich vor gewählte Songs in der für Ihn passenden Tonart darzubieten. Eine Pflicht hinsichtlich Originaltonhöhe von Seiten des Veranstalters ist nicht gewährleistet.
    3. Der Veranstalter hat die Möglichkeit einzelne Songs bzw. Genres via INDEX innerhalb des Vertragsdokumentes zu untersagen. (z.b durch den Verweis…keine Schlager o.ä.)
      1. INFO: Oft wünschen sich Gäste einer Veranstaltung Songs die auf dem Index des Veranstalters stehen. Der Künstler informiert die Gäste dann, das diese Songs/Genres vom Veranstalter nicht gewünscht sind. Sofern gewünscht holt sich der Künstler dann mündlich während der Veranstaltung sofern möglich die Erlaubnis auf die Wünsche der Gäste einzugehen.
    1. Ein Darbieten nach vorgegebener Playliste von Seiten des Veranstalters wird grundsätzlich abgelehnt die Songauswahl liegt im Ermessen des Künstlers.
    2. Ein Performen nach vorgeschriebener Setliste ist nur nach Rücksprache mit dem Künstler bzw. bei speziellen Veranstaltungsarten angeboten. (Trauung, Taufe, Beerdigung oder nach Rücksprache) Hierzu ist jedoch die Bestätigung durch den Künstler erforderlich
      1. Die Liedauswahl & Liedreihenfolge muss 8 Wochen vor der Trauung an den Künstler übermittelt werden.
        1. Erfolgt die Auswahl später so kann nur noch auf das bereits vorhandene Repertoire zugegriffen werden. Änderungen sind dann nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Künstlers machbar.
      2. Songwünsche z.b Brautwalzer werden enstprechend berücksichtigt jedoch unter den Vorgaben nach § 5 A iii
    3. Die Songauswahl der Titel ist grundlegend bedingt frei wählbar bzw. muss im Einzelfall geprüft werden.
  6. Spielzeit / Anwesenheitszeit:
    1. Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum Festgelegten Endzeitpunkt.
    2. Die Stundenberechnung beinhaltet Erholungspausen für den Künstler von 5- max. 15 Minuten.
    3. Sollte es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen, so werden Wartezeiten mit 80,00 € pro Stunde berechnet. Musik-Pausen, die nicht vom Künstler verursacht werden und die durch die Musiker in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show- Einlagen, usw.), werden NICHT kostenfrei mit Live-Musik an die vereinbarte Spielzeit angehangen.
    4. Die Spielzeit kann ggf. am Veranstaltungstag verlängert werden zu den entsprechenden Verlängerungsstundensätzen.
  7. Technik:
    1. Technik (Sound & Lichtanlage) in bedingtem Rahmen bringt die Band selbst mit.
      1. sollten Sonderkosten für Technik anfallen so wird der Veranstalter hierüber informiert.
      2. Die Stromversorgung darf nicht weiter als 15 Meter entfernt liegen und ist vom Veranstalter zu stellen.
        1. Für Trauungen ist eine funktionsfähige haushaltsübliche Steckdose ausreichend.
        2. Bei Veranstaltungen bis 200 Pers. 1x Cecon 32A Starkstrom, 3 getrennte Phasen abgesichert mit à 16 Ampere. Bei größeren Veranstaltungen (Hallen, Firmengelände, Zelt etc.) 2x Cecon 32A Starkstrom, je 3 getrennte Phasen abgesichert mit à 16 Ampere. Bei nicht netzabhängiger Versorgung (Stromaggregate etc.), liegt Bedarf einer gesonderten Absprache mit unserer Technik.
  8. Auf- und Abbau:
    1. In der Regel erfolgt der Aufbau 2 Stunden vor Spielbeginn, ggf. kann so der Spielbeginn auch um eine Stunde vorgezogen werden. Die Berechnung nach Stundenbasis setzt dann früher ein. Entsprechend verkürzt sich dann die Endzeit. Ein Verlängern der Endzeit um 1-2 h ist kurzfristig nach Absprache am Veranstaltungstag nach Rücksprache möglich. Es erfolgt dann eine Preiskorrektur im Rahmen der Verlängerungsstundensätze die mitgeteilt wurden.
      1. Wird von Seiten des Veranstalters ein früherer Aufbau gefordert so hat der Künstler das recht eine ggf. notwendige doppelte Anfahrt in Rechnung zu stellen.
      2. Bei einem vom Veranstalter festgelegten Aufbauzeitpunkt am Tag der Veranstaltung außerhalb der o.g genannten zwei Stunden hat der Künstler das recht die Wartezeit bis zum vereinbarten Startzeitpunkt mit 55€/Anwesendem Musiker in Rechnung zu stellen.
    2. Bei Trauungen & Nachmittagsveranstaltungen erfolgt der Aufbau ca. 1 h vor Beginn. Der Veranstalter ist verpflichtet darauf zu achten, das Trauräume, Kirchen, bzw. Emporen nicht versperrt, bzw. geöffnet sind.
    3. Der Abbau erfolgt sofern nicht gesondert geregelt, direkt im Anschluss an die Beendigung der Spielzeit.
  9. Bühne & Tanzfläche:
    1. Wenn möglich stellt der Veranstalter einen zentralen, erhöhten, fest verankerten Standort oder Bühne (nach den Vorgaben des Künstlers) zur Verfügung.
    2. Es wird empfohlen die Tanzfläche direkt im Anschluss an die Bühne (Unmittelbarer Nähe zum Künstler) festzulegen. Beim anbieten einer BAR seitens des Veranstalters ist es ratsam diese in Bühnennähe zu platzieren.
  10. Gema- Gebühren:
    1. Anfallende GEMA-Gebühren, Werbung und Werbekosten übernimmt der Veranstalter. Die Gema Pflicht und Höhe der Gebühr kann bei der GEMA direkt erfragt werden
  11. Verpflegung und Räumlichkeiten:
    1. Essen und Getränke im üblichen Rahmen sind für die Musiker (und Technik) kostenfrei und stehen ab Aufbau der Technik zur Verfügung. Hierzu zählen vornehmlich Wasser, Cola, Fanta, Apfelsaft sowie geringe bzw. angemessene Mengen an  Bier/Radler & Wein.
    2. Der Veranstalter verpflichtet sich bei Veranstaltungen mit der Dauer von mehr als 3 Stunden ein Garderobe mit Spiegel, Tisch- und Sitzmöglichkeiten (entsprechend angepasstes Licht für Maske) in angemessener Raumtemperatur in Bühnennähe zu stellen.
  12. Gesonderte & Geänderte Vertragsinhalte:
    1. Sondervereinbarungen werden vorwiegend im Vertrag festgehalten.
    2. Kurzfristige Änderungen z.b Liedwechsel sind auch nach Vertragsunterzeichung wie oben ersichtlich auch per Email machbar, bedürfen jedoch der Zustimmung des Künstlers.
  13. Versicherungsschutz:
    1. Einen Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden während dem gesamten Ablauf (Auf- und Abbau incl.) wird vom Veranstalter übernommen. Insbesondere bei Diebstahl und Vandalismus am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, haftet dieser im vollen Umfang.
  14. Sing- / Anwesenheitszeiten: 
    1. Die Sing-Anwesenheitszeit Beginnt zum vereinbarten Startzeitpunkt und wird ab diesem mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Sing-/Anwesenheitszeit bedeutet, das der Künstler aufbau- und spiel-fertig zur Verfügung steht, jedoch nicht verpflichtet ist die komplette Zeit am Stück zu singen. Pro Stunde sind 5-10 Min Pause enthalten die der Künstler frei einteilt, sofern kein Programmablauf vereinbart wurde. Unterbrechungen von Seiten des Veranstalters im Sinne von Reden, Vorträgen und/oder Spielen bei Privatveranstaltungen werden ebenfalls fortgehend berechnet auch wenn der Künstler in dieser Zeit nicht singt.
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